Die Grundschulzeitschrift, 23, 2009, 12, S. 26

REINHARD STÄHLING ist Schulleiter der Grundschule Berg Fidel, Münster und Autor von „Du gehörst zu uns – Inklusive Grundschule“ (2009) und „Ungehorsam im Schuldienst“ (2009).

Ungehorsam im Schuldienst –
Schritte zur Inklusiven Schule

In Deutschland werden z. Zt. nur ca. 16 % der Schüler(innen) mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen unterrichtet. Das Ziel, alle anderen 84% zu integrieren, bekommt neuen Schwung durch die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist. Mit dieser Konvention erhält der Staat einen Infrastrukturauftrag, nämlich den Umbau des Schulwesens. Der Art. 24 der BRK verpflichtet zu einem flächendeckenden Inklusiven Schulsystem mit lerndifferenziertem Unterricht. Noch werden Kinder gegen den EIternwillen in Sonderschulen eingewiesen.
Die Konvention wird unser Schulwesen verändern:
Diejenigen, die bisher in Sonderschulen unterrichtet wurden, haben jetzt das Recht, in Regelschulen aufgenommen zu werden.
Künftig würde jeder 16. Schüler einer allgemeinen Schule eine sonderpädagogische Förderung bekommen. Diese geringe Zahl kann viele skeptische Eltern und Lehrer(innen) überzeugen, die noch glauben, dass nichtbehinderte Kinder in integrativen Klassen zu kurz kämen. Der Widerstand gegen die Abschaffung des aussondernden Schulwesens wird sinken. Rechtlich ist der Umbau des Schulwesens für die Zukunft vorgezeichnet: Wie ist das umzusetzen? Betroffene Kinder, Eltern und engagierte Schulen haben nicht viel Geduld, die langsam mahlenden Mühlen der Bürokratie zu ertragen. Neuordnungen der Vorschriften müssen in jahrelangen Fortbildungen an Kollegien, Elternpflegschaften, Schulverwaltungen, Schulaufsichtsbeamte, Bauämter und Jugendhilfeeinrichtungen herangetragen werden. Konflikte sind zu erwarten. Dennoch muss .die Schulleitung vor Ort entscheiden, was zu tun ist.
Wie war es z. B. in den 1980er-Jahren, als in vielen Grundschulen der Offene Unterricht Einzug hielt? Mutige Vorreiter lösten sich von tradierten Abläufen, unterliefen Bestimmungen, legten Teppiche in ihre Klassen und wagten das Neue. Einzelne Ministerialbeamte empfahlen: "Fragt nicht zu vie/!"Von diesem Geist des Neuanfangs ist viel geblieben. Einige Beispiele von heute:

  • Ein Kollegium beschließt, anstelle von „5en“ und ,,6en“ Leistungsbeschreibungen im Zeugnis zu verwenden und intensive Elternberatung anstelle von schlechten Noten zu geben. Niemand beschwert sich!
  • Ein Schulleiter fragt eine Lehrerin: „Warum gibt du eine 5 in dem Zeugnis? Ist das nicht ein Unrecht, dieses Kind in die Hoffnungslosigkeit zu entlassen, wo es sich doch trotz seiner schweren Lebenssituation bemüht?"
  • Ein Kollegium setzt sich über die Vorgaben der Vergleichsarbeiten hinweg, um Kindern nicht den Spaß am Lernen zu verderben. Jedes Kind soll Erfolge erleben.
  • Behinderte Kinder verweilen entgegen der üblichen Denkweise länger in der Schuleingangsphase, weil auch sie mehr Zeit für ihre Entwicklung brauchen. Damit dies nicht zu einem Klassenwechsel führt, werden die Klassen altersgemischt von Jahrgang 1 bis 4 geführt.

Schulleiter(innen) tragen große Verantwortung für die Veränderung. Das Verwaltungsgericht Köln kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung der Schulaufsicht, ein Kind gegen den Willen der Eltern der „Förderschule geistige Entwicklung“ zuzuweisen, rechtswidrig war. Seitdem kann kein Schulamt in NRW gegen die integrative Beschulung eines Kindes einwenden, an der Regelschule stehe kein Platz zur Verfügung. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der/die Schulleiter(in), nicht die Schulaufsicht!
Aus Loyalität gegenüber ihrem „Dienstherrn” reagieren viele mit vorauseilendem Gehorsam. Es ist notwendig, dass einige beherzt das Neue wagen. Der Geist der BRK ist zu beachten, obgleich die Verwaltungsvorschriften dazu noch nicht vorliegen.
„Wollen wir wirklich darauf warten, bis alle Details juristisch ausformuliert sind? Was kann denn passieren, wenn einer sich ungehorsam zeigt und sich weigert, überholte Vorschriften von gestern zu erfüllen?” Bei einem Schulträger kann viel in Bewegung kommen, wenn sich mehrere Schulleiter(innen) verbünden!